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Am 25.05.2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Diese gilt für alle natürlichen Personen, öffentlichen Institutionen sowie für alle Privatunternehmen mit Sitz in der EU, die im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeiten personenbezogene Daten verarbeiten. Es gilt grundsätzlich auch für Vereine und Verbände, die personenbezogene Daten speichern. Ebenfalls sind Handwerksbetriebe genauso betroffen wie Arztpraxen oder Rechtsanwaltskanzleien.

Mit der DSGVO wird ein weitestgehend einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der EU eingeführt. Dabei sollen insbesondere die Rechte und Kontrollmöglichkeiten derjenigen gestärkt werden, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden (“Betroffene”). Dadurch steigen die Anforderungen sowohl an “Verantwortliche” als auch an “Auftragsverarbeiter”.

Damit 4medic seinen Kunden weiterhin professionell bei Fragen oder Fehlern behilflich sein darf, benötigen wir unseren erstellen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Beachten Sie bitte, dass es laut Verordnung keine Übergangsphase gibt. Demnach dürfen wir Ihnen ohne die Datenschutzvereinbarung zur Wartung und Pflege von IT-Systemen nicht mehr telefonisch oder per Fernwartung weiterhelfen.

Benötige Sie unseren AV-Vertrag oder haben Sie Fragen diesbezüglich bitten wir Sie um eine E-Mail an info@4medic.de oder
kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Rufnummer: 0961 390 150.

Wir sind gerne für Sie da!